Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchensteuer
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Küch(en)schreiber
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Küchenspeise
Küchensteuer
, f.I Geld-, auch Viehabgabe
II für die Ausführung von (pflichtgemäßen) Amtshandlungen verlangtes Geschenk
III Ausgleichsabgabe des Gerichts Landeck (Tirol) an das Schloß Wiesberg für dessen Eigenleute, die seit dem Anfang des 15. Jh.s dem Gericht Landeck unterstellt sind