Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürgenosse
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Kürgenosse
, m.I (gewählter) Beisitzer (I 1) am Niedergericht, nach Übertragung der Urteilsfindung auf den Richter nur noch gerichtlicher Schätzer
II Wahlmann bei der Ratswahl
III amtlicher Beschauer