Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürgenosse

überwiegend in Westfalen belegt
I (gewählter) Beisitzer (I 1) am Niedergericht, nach Übertragung der Urteilsfindung auf den Richter nur noch gerichtlicher Schätzer
II Wahlmann bei der Ratswahl
III amtlicher Beschauer