Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürling
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kürlich
kurlich
Kürling
, m.I für besondere Aufgaben ausgewähltes Mitglied einer Schützenbruderschaft
II im Namen des Landesherrn von der örtlichen Obrigkeit für den Kriegsdienst gemusterter und angeworbener Mann
III Person, die der Schultheiß nach erfolgter Geschworenenwahl gegen einen von ihm abgelehnten Geschworenen austauscht