Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Küster

1Küster

, m., Köster, m.
I Betreuer der kirchlichen Gerätschaften und des Kirchenraums, entsprechend der urkundlichen Überlieferung zunächst vorwiegend als Kanoniker an einem Kapitel (II 1) belegt, später als dem Laienstand angehörender Kirchendiener (II), der vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat
II richterliche Amtsperson in Gent