Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)tag
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landtäflich
Land(es)tag
, m.I Gerichtstag des Landgerichts (I), an dem Recht gesprochen oder gewiesen oder ein Urteil vollstreckt wird und andere Rechtshandlungen vorgenommen werden
II das Recht, einen Landestag (I) abzuhalten
III Landfriedenstag, ,Versammlung derer, die über den Landfrieden gesetzt sind' ForschTirol 5 (1908) 218
IV idR. durch den Landesherrn (I) berufene Versammlung der Landesstände insb. zum Zweck außerordentlicher Steuerbewilligungen
V übtr.: Zusammenritt und Beratung aufständischer Bauern
VI die alle drei Jahre stattfindende Generalversammlung der über 21 Jahre alten Juden des Hochstifts Paderborn
VII sprichwörtlich