Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landmeisterschaft

Landmeisterschaft

, f.


I Amt, Aufgabenbereich eines Landmeisters (I) 
II das Recht, einer Zunft als Landmeister (II) anzugehören
  • die ... von den gilden angenommenen landmeister verbleiben, wenn gleich sonst ihre handthierung nicht auf das land gehoͤret, so lange sie leben, bey dem genuß der landmeisterschaft 
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 21
III die Landmeister (II) aller Zünfte einer Stadt
unter Ausschluss der Schreibform(en):