Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landschaftsrat

I Amtsträger
  • 1 wie Landschaftsdeputierte (I) 
  • 2 im brandenburgischen Franken nach dem Verschwinden der ständischen Verfassung ein meist als Kammer- u. Landschaftsrat bezeichneter, im Steuerwesen tätiger Regierungsbeamter, auch bloße Titulatur
  • 3 aus dem ansässigen Adel gewähltes Mitglied des Departementskollegiums einer preußischen Kreditkasse, auch als Ritterschaftsrat bezeichnet
II Kollegium der Landschaftsräte (I 2)