Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Last
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Last
, f. u. m., ae. auch n.I Maß- u.Gewichtseinheit, sowohl unbestimmt zB. als Fassungsvermögen eines Wagens oder Schiffs als auch gewichtsmäßig festgelegt
II Leistung(sverpflichtung) dinglicher oder persönlicher Natur
III Last (des Beweises)
IV Auftrag, Befehl, Weisung
- -- Rechtserläuterung einer höheren Spruchstelle gegenüber einer unteren bei einer Berufung; vgl. Stallaert II 145
V Aufwand, Unkosten, Risiko
VI zur Last von jemand auf jemandes Kosten, in jemandes Verantwortungsbereich
VII Gefahr, Schädigung, Gewaltanwendung, Notlage, (rechtl.) Bedrängnis
VIII Lähmung
IX Belastung, Beschuldigung
X Fürsorge
XI hier Zwangsaufenthalt?
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