Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Last

Last

, f. u. m., ae. auch n.
dasjenige, womit eine Sache oder Person beladen (belastet) ist
I Maß- u.Gewichtseinheit, sowohl unbestimmt zB. als Fassungsvermögen eines Wagens oder Schiffs als auch gewichtsmäßig festgelegt
II Leistung(sverpflichtung) dinglicher oder persönlicher Natur
III Last (des Beweises)
IV Auftrag, Befehl, Weisung
  • -- Rechtserläuterung einer höheren Spruchstelle gegenüber einer unteren bei einer Berufung; vgl. Stallaert II 145
V Aufwand, Unkosten, Risiko
VI zur Last von jemand auf jemandes Kosten, in jemandes Verantwortungsbereich
VII Gefahr, Schädigung, Gewaltanwendung, Notlage, (rechtl.) Bedrängnis
VIII Lähmung
IX Belastung, Beschuldigung
X Fürsorge
XI hier Zwangsaufenthalt?