Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Laub
2Laub
, n.I Blatt- u. Zweigwerk an Bäumen u. Sträuchern, auch die dürren Laubblätter
- 1 rechtssprachl. bedeutsam in Formeln
- 2 junger Baum oder Zweigbüschel als (verbotenes) Weinausschankzeichen
II Recht, das Laub eines Waldes zu nutzen
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