Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Laub

2Laub

, n.
I Blatt- u. Zweigwerk an Bäumen u. Sträuchern, auch die dürren Laubblätter
  • 1 rechtssprachl. bedeutsam in Formeln
  • 2 junger Baum oder Zweigbüschel als (verbotenes) Weinausschankzeichen
II Recht, das Laub eines Waldes zu nutzen