Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laufpaß
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Laufförster
Lauffrohnde
Lauffron
Laufgeld
läufig
Lauflehen
läuflich
Läufling
Laufpaß
, m.I Ausweis der auf Zeit beurlaubten Militärpersonen
II Passierschein für Reisende, teils Begleitzettel überwachter Personen (mit genauer Angabe von Route und Datum), teils ein Bettelausweis
III übertragen; einem den L. geben uä. jemanden aus einem Dienstverhältnis entlassen, seit Ende 18. Jh., vgl. Kluge21 427, DWB. VI 333
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Laurenzenrecht
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