Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leib(es)geding(e)
Artikel davor:
Leib(s)frau
leib(es)frei
Leib(es)freiheit
Leibsfreund
Leibfron
Leibfronde
Leibesfrucht
(Leibfüdung)
(Leibfundung)
Leibsgeburt
Leib(es)geding(e)
, n., vereinzelt m.I durch 1Gedinge (III) begründetes, beschränktes und in der Regel entgeltliches, auf die Lebenszeit des oder der Berechtigten begrenztes Nutzungsrecht an einer fremden Sache; funktionell im Ehegüterrecht zur Versorgung des überlebenden Ehegatten (in der Regel der Frau), im bäuerlichen Rechtskreis ähnlich wie die Erbleihe (bei Vererbbarkeit) und in der städtischen Verkehrswirtschaft wie die Leibrente
II Lebensunterhalt
III übtr.: Lebensende