Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loch

Loch

, n.
I (oft unterirdisches) Gefängnis (I), Kerkerloch
II ausgesparte Stelle in einem Gegenstand
  • 1 im Strafvollzug
  • 2 als Zeichen der Ungültigkeit bei Urkunden und Münzen
  • 3 übtr.: Lücke in einer Reihe gesicherter Forderungen, die idR. nicht durch Einschieben einer neuen Forderung geschlossen werden darf.