Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loh

Loh

, n. u. m.
I allgemein: Gehölz, Buschwerk, (Wald-)Wiese, insb. (idR. nicht eingehegter) Waldbestand, an dem einer oder mehrere Markgenossen zur Holznutzung berechtigt sind, während die sonstigen Nutzungsrechte auch den übrigen Genossen zustehen
II der vom berechtigten Gemeindemitglied im Loh (I) jährlich zweimal zu schlagende Holzanteil