Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lüge/lüge
Lüge
, f.I bewußte Unwahrheit, die in den verschiedenen Fällen, in denen eine Rechtspflicht zur Wahrheit besteht (zB. bei Aussagen über Rechtsverhältisse oder über rechtlich relevante Tatsachen), unter Strafe gestellt ist
II unbewußte Unwahrheit, Irrtum
III bestimmte Wendungen
- 1 einen Eid zur Lüge bringen "den Schwur brechen, meineidig werden"
- 2 um Lügen strafen: wie lügenstrafen
lüge
, adj.Artikel danach:
Lügeinigung
Lügeinung
lugen
lügen
Lüge(n)brief
Lügenbuße
Lüg(en)frevel
Lüg(en)geld
lügenhaft