Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lüge/lüge

Lüge

, f.
I bewußte Unwahrheit, die in den verschiedenen Fällen, in denen eine Rechtspflicht zur Wahrheit besteht (zB. bei Aussagen über Rechtsverhältisse oder über rechtlich relevante Tatsachen), unter Strafe gestellt ist
II unbewußte Unwahrheit, Irrtum
III bestimmte Wendungen
  • 1 einen Eid zur Lüge bringen "den Schwur brechen, meineidig werden"
  • 2 um Lügen strafen: wie lügenstrafen 
IV Buße für eine Lüge (I), Lügeinung 

lüge

, adj.
lügnerisch, unwahr, falsch