Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maklerei

Maklerei

, f., Mäklerei, f.
I Vermittlertätigkeit eines Maklers (I), insb. im Handel, auch als städtisches Amt
II übertragen: die von den Vertragsparteien für die Maklerei (I) zu zahlende Vermittlungsgebühr, auch die amtliche Gebührentabelle
III in einigen niederländischen Städten auf Grund des Stapelrechts erhobene Akzise
IV Vermittlung im sexuellen Bereich, 1Kuppelei (II)