Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Manndienst

Manndienst

, m. u. n.
I die aus einem Lehnsverhältnis sich ergebende Pflicht zur Heer-, Hof- u. Gerichtsfolge, zu Diensten und Abgaben aus dem Lehnsgut, 1Lehndienst 
II die von einem Mann geschuldete körperliche Arbeit, Frondienst