Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannheit

I Kollektivbez.: eine Schar, Gruppe von Menschen, die Lehnsleute eines Herrn
II Huldigung im Lehnrecht sowie metonymisch dazu der daraus folgende lehnsrechtliche Status
III das männliche Glied, metonymisch dazu: Zeugungskraft, geschlechtliche Potenz
IV die männliche Würde als geschütztes Rechtsgut
V Lebensalter, in dem der Mann seine höchste Leistungskraft erreicht