Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannszucht

Mannszucht

, f.

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I die das Leben der vollberechtigten Mitglieder einer Gemeinde regelnde Rechtsordnung
  • habennd alda die manzucht, so vormalen in gemelter lanndtschaft gesetzt ist, von stuck zuo stuck eigenntlich verhörth
    1492 Wasserschleben,Erbenf. 247
  • die statut, ordnung und manzucht des undern Engadeins
    1519 GraubdnRQ. V 234
  • die mannszucht, ... die landsatzung und mandate
    1733 SGallenOffn. II 326
II durch die Mannszucht (I) angestrebter Zustand der allgemeinen Ordnung
  • damit ... unter uns den gerichtsleuten ... alle guete ordnung, erbarkait und mannszucht erhalten werde, ... will ... herr prellat, ... alle quotember ... quotember-recht halten
    1561 Tirol/ÖW. IV 382
  • were aber das jemand unfuͤg anfienge ... und ergernus und böse manszucht brächte, dieselbigen mag ein vogt ... züchtigen mit gfänknus ald anderer straf
    1564 GasterLsch. 49
  • damit aber ... im marckht guetter pollicei und manßzucht gehalten ... so haben sy [Bürgerschaft] uns ain libell und begrief ainer marckhts ordnung ... fürgebracht
    1602 Hinterseer,Gastein 418
  • soll er [commenthur] dieselbe [landgüter undt vnderthanen] in gutem politischen wesen undt in guter mannszucht erhalten
    DOrdStat. (1606/1740) 119
  • was andere ... bestraffung belangt es sye von ehegerichts händlen oder von mannszuchten wegen
    1610 Schweiz/Brinckmeier II 159
  • um 1615 Niederösterreich/ÖW. IX 81
  • 1647 HistBeitrPreuß. I 85
  • der richter soll ... dem armen als dem reichen recht und gerecht halten, damit ... die mannszucht und mannschaft gemert ... werden
    um 1650 NÖsterr./ÖW. VII 906
  • 1792 AschaffenburgJb. 2 (1955) 74 Anm. 93
III militärische Disziplin
unter Ausschluss der Schreibform(en):