Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markmeister

Markmeister

, m.

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Amtsperson

I oberster Beamter einer Markgenossenschaft, der für die ordnungsgemäße Nutzung der 1Mark (I 1) mit allen ordnungspolizeilichen und schiedsrichterlichen Funktionen zuständig ist
  • die schöffen ... sollen kiesen zween markmeister, einen in der burkg, den andern in der stadt G., und sollen ... die markher, die dann gegenwärtig sind, zu hauf gehen, und auch zween markmeister wehlen ... die sie dünken der mark nutz ... sein vorzustehen
    1354 Wetterau/GrW. III 411
  • ist die bestellung, das man alle zwei jahr einen markmeister zu L. soll habn und zu R. ein ein jahr
    2. Hälfte 15. Jh. Wetterau/GrW. V 275
  • 15. Jh. Wetterau/GrW. III 307
  • sollen von einem ieden ... ort ... zwen markmeister ernant ... werden
    1580 Oberelsass/GrW. III 361
  • 1663 Wetterau/GrW. III 277
  • sollen vier markmeister bestellet werden, die ... denen besichtigungen undt benöthigten markungen beywoh[n]en, steine heben und neue einsetzen
    1698 ErmreuthGemO. p. 87
  • 1740 Cramer,Neb. III 139
  • sollen marckmeistere, schaͤffen und foͤrster ... zusammen kommen, und von denen marckmeistern die fuͤrgegangene frevel ... annotirt werden
    1742 Moser,ForstArch. II 236
II im städtischen Bereich Mitglied des Rats, das für Sicherheit und Ordnung im Gemeinwesen zuständig ist
  • her Ghert van Bremen unde her Hinric de Rode de waren marckmestere 
    1298 LübChr. II 302
  • der stadt amptlüde ... alse margmeister, zcolner, wachmeister, burmeister, der beckermeister
    1. Hälfte 15. Jh. Größler,Eisleben 56
  • 1776 v.Berg,PolR. VI 2 S. 662
III Aufsichtsbeamter im Warenhandel
  • ein jeder marckmeister seiner hohen marckherrschafft ... den gewoͤhnlichen leiblichen eyd ... abzulegen [hat]
    1742 Moser,ForstArch. II 237
  • muͤssen ... alle kaufmannsguͤter ... mit markzeichen versehen werden, als welches ... sowol von jedem meister, als von den geschwohrnen accisewaarenbeschauern, mark- und zeichenmeistern geschehen muß, und ohne welche sie nicht verkauft werden duͤrfen
    1785 Fischer,KamPolR. III 165
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