Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgeld

I Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherrn (II) für das Recht, Waren auf dem Markt (I) feilbieten zu dürfen; entweder als Standgeld, als Umsatzsteuer oder als pauschale Abgabe
II Einnahme eines Verkäufers auf dem Markt (I) 
III Wirtschaftsgeld für den Einkauf auf dem Markt (I) 
IV Geldgeschenk an das Gesinde zum Besuch eines Jahrmarkts