Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgeld
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Marktgeld
, n.I Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherrn (II) für das Recht, Waren auf dem Markt (I) feilbieten zu dürfen; entweder als Standgeld, als Umsatzsteuer oder als pauschale Abgabe
IV Geldgeschenk an das Gesinde zum Besuch eines Jahrmarkts