Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mergelrecht

I Rechtsregeln eines langfristigen Bodenleiheverhältnisses, bei dem der Nutzer ua. zur Bodenverbesserung durch Einbringen von Mergel in den Boden verpflichtet ist; auch das Rechtsinstitut selbst
II der mit dem Mergelrecht (I) verbundene Entschädigungsanspruch für die Bodenverbesserung bei vorzeitiger Übernahme durch den Verleiher