Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Miete
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Miete
, f., Müte, f.I Gabe, Geschenk, Belohnung, Bezahlung
- 1 Gegenleistung für einen Gefallen oder für geleistete Dienste
- 2 Löse- oder Schweigegeld
- 3 Leistung zur Erlangung eines unlauteren (Vermögens-)Vorteils, oft in formelhaften Wendungen mit Bitte (I 2), Freundschaft (III 5), Gabe (I), Geschenk (III), Gift (IV 2), Leid (II), Lieb (I 1), Liebtat (II), Liebung (I)
- 4 Zahlung über den aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis geschuldeten Betrag hinaus, Zins; offen zu I 3
- 5 nur nl. und kurze Zeit belegt: Botschaft, Nachricht (wohl übtr. vom Lohn für den Boten, so MnlWB. IV 1573)
II auf Zeit vereinbartes Rechtsverhältnis
- 1 auf entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache gerichtete Vereinbarung, oft auch (wie heute nur bei der Pacht) mit dem Recht zum Fruchtgenuß
- 2 Dienstvertrag, Vereinbarung zur entgeltlichen Überlassung menschlicher Arbeitskraft
III die aus der Miete (II) geschuldete Leistung
- 1 für Sachen
- 2 für Dienste
- 3 spezielle Bezeichnung des Entgelts für Waldnutzungsrechte im Tübinger Schönbuch
IV als Ort
- 1 Bezirk, in dem gegen Miete (III 3) ein Wald- bzw. Holznutzungsrecht in Anspruch genommen werden kann
- 2 Wohnung, die gegen Zahlung von Miete (III 1) genutzt werden kann
- 3 Annahme- bzw. Abgabestelle?
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