Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Miete

Miete

, f., Müte, f.
I Gabe, Geschenk, Belohnung, Bezahlung
II auf Zeit vereinbartes Rechtsverhältnis
  • 1 auf entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache gerichtete Vereinbarung, oft auch (wie heute nur bei der Pacht) mit dem Recht zum Fruchtgenuß
  • 2 Dienstvertrag, Vereinbarung zur entgeltlichen Überlassung menschlicher Arbeitskraft
III die aus der Miete (II) geschuldete Leistung
  • 1 für Sachen
  • 2 für Dienste
  • 3 spezielle Bezeichnung des Entgelts für Waldnutzungsrechte im Tübinger Schönbuch
IV als Ort
  • 1 Bezirk, in dem gegen Miete (III 3) ein Wald- bzw. Holznutzungsrecht in Anspruch genommen werden kann
  • 2 Wohnung, die gegen Zahlung von Miete (III 1) genutzt werden kann
  • 3 Annahme- bzw. Abgabestelle?