Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittel/mittel

Mittel

, n.
I Mittel (zum Zweck)
  • 1 Möglichkeit, etwas Bestimmtes zu erreichen, Befugnis; auch in der Verbindung Mittel und Wege 
  • 2 Rechtsmittel, Verfahren, auf dem Rechtsweg etwas zu erreichen, rechtliche Möglichkeit und Befugnis
  • 3 finanzielle Mittel (darunter auch: Steuergeld), Sachmittel; Vermögen, Nachlaß
II in der Wendung ohne Mittel, nl./mnd. sonder middel: unmittelbar, ohne Zwischenglied, direkt
  • 1 in Bezug auf die Ordnung in Reich und Kirche
  • 2 direkt, unmittelbar
III Mittelweg, rechte Mitte
  • 1 Lösungsweg in einem Streit, Vermittlungsvorschlag, vermittelnde Entscheidung
  • 2 Vermittlung, Vergleich, Aussöhnung (als Handlung)
  • 3 in der Wendung das Mittel tragen die Mitte, Unparteilichkeit wahren
IV Personengruppe

mittel

, adj.
auch in den Graduierungsstufen mittler u. mittelst; da diese keine spezifisch semantische Komponente zeigen (eine Ausnahme bildet möglicherweise der Beleg unter IV), werden sie hier zusammen behandelt
I in der Mitte einer hierarchischen Stufung
  • 1 zur Kennzeichnung einer gerichtlichen Instanz
  • 2 zur Kennzeichnung eines militärischen Ranges
  • 3 zur Kennzeichnung des Ranges von Staatsbeamten
  • 4 ein mittel Mann ein Mann mittleren Vermögens
II als graduelle Abstufung
III einstweilig
IV mittelster Finger: Mittelfinger