Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittel/mittel
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Mittel
, n.I Mittel (zum Zweck)
- 1 Möglichkeit, etwas Bestimmtes zu erreichen, Befugnis; auch in der Verbindung Mittel und Wege
- 2 Rechtsmittel, Verfahren, auf dem Rechtsweg etwas zu erreichen, rechtliche Möglichkeit und Befugnis
- 3 finanzielle Mittel (darunter auch: Steuergeld), Sachmittel; Vermögen, Nachlaß
III Mittelweg, rechte Mitte
- 1 Lösungsweg in einem Streit, Vermittlungsvorschlag, vermittelnde Entscheidung
- 2 Vermittlung, Vergleich, Aussöhnung (als Handlung)
- 3 in der Wendung das Mittel tragen die Mitte, Unparteilichkeit wahren
IV Personengruppe
- 1 Gemeinschaft (III), Versammlung, Ratskollegium
- 2 Handwerkszunft
mittel
, adj.I in der Mitte einer hierarchischen Stufung
- 1 zur Kennzeichnung einer gerichtlichen Instanz
- 2 zur Kennzeichnung eines militärischen Ranges
- 3 zur Kennzeichnung des Ranges von Staatsbeamten
- 4 ein mittel Mann ein Mann mittleren Vermögens
II als graduelle Abstufung
III einstweilig
IV mittelster Finger: Mittelfinger