Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelfreie

Mittelfreie

, m., Mitterfreie, m.
I lehenbesitzender 1Freier (I), der nach der Heerschildordnung des Schwabenspiegels der Inhaber des fünften Heerschildes ist, also zwischen den Semperfreien und den Ministerialen steht
II übtr.