Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelfreie
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Mittelfreie
, m., Mitterfreie, m.I lehenbesitzender 1Freier (I), der nach der Heerschildordnung des Schwabenspiegels der Inhaber des fünften Heerschildes ist, also zwischen den Semperfreien und den Ministerialen steht
II übtr.