Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Mittler

Vermittler
I bei Streitigkeiten: Schiedsrichter, Schlichter, Unterhändler, wegen seiner Unparteilichkeit auch als freundlicher, guter Mittler bezeichnet; auch der ordentliche Richter; der rechtliche Terminus wird in den religiösen Sprachgebrauch übernommen: Christus ist der Vermittler zwischen Gott und den Menschen
II bei Vertragsverhandlungen und -abschlüssen
III im Handelsverkehr: gewerbsmäßiger Makler (I) 
IV ohne Mittler ohne Zwischeninstanz, unmittelbar