Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Moos

Moos

, n., selten m.
I die Pflanze; getrocknet als Abdichtungsmaterial im Haus- u. Schiffbau
II feuchter Ort, morastiger Grund, (ehemals) sumpfige Stelle, landwirtschaftlich meist als Wiese oder Weide genutzt, häufig in Gemeinbesitz; auch als Flurname