Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzort

Münzort

, m.


I Sitz einer Münzprägeanstalt
  • das ... aus einer margk fein silbers coͤlnischen gewichts, an ... gemeinen muͤntz-orten ... nicht mehr als zehen gulden und dreizehendehalben creutzer ... geschlagen ... werden solle
    1549 CCMarch. IV 1 Sp. 1155
II wie Münzstand 
  • haben die vier schwaͤbische muͤnzort: Wuͤrtemberg, Baden, Montfort und Augsburg, den ersten gemeinschafftlichen muͤnz-probationstag ... besucht
    1773 Moser,KreisVerf. 425