Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobation

Münzprobation

, f.

  • nachdeme die ... kayserl. maj. ... mit denen ... chur-fuͤrsten und staͤnden ... beschlossen, ... wie es mit der muͤntz-probation ... zu halten
    1571 Moser,StaatsR. 28 S. 503
  • muͤnzprobation, ist eine auf ... landesherrlichen befehl angestellte gesetzmaͤßige untersuchung, ob die ausgepraͤgten muͤnzsorten ihr gehoͤriges gehalt und gewicht ... haben
    1754 Ludovici,KfmLex.1 III 2006
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