Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Name

Name

, m.
I Personenname
  • 1 Vorname, Beiname, Familien-, Geschlechter-, Stammesname, auch metonymisch Geschlecht, Familie; bei/mit Namen namentlich, persönlich; in js. Namen anstelle von jm. (auch für Körperschaften), in religiösen Kontexten auch im Namen des Herrn, des Vaters usw. für Gott, zu Ehren Gottes, sowie als Gebetsformel; im Militärstrafrecht ist die Anschlagung des Namens oder eines Bildes am Galgen eine Ehrenstrafe für Deserteure (vgl. HRG.1 I 426)
  • 2 nach altem (oft untersagtem) Handwerksbrauch ein gekaufter, geschenkter oder vertrunkener Spitzname für Gesellen
II Orts- u. Sachname
III Bezeichnung
IV Titel, Rang, Stand; Ritters Namen Zugehörigkeit zum Ritterstand; Person, die dem Ritterstand angehört; die mit einem Stand verbundene Ehre, der gute Ruf, das hohe Ansehen
V Richtschnur
VI Gerücht
VII Art und Weise; (zur genauen Angabe:) mit Namen nämlich, im einzelnen, in Höhe von
VIII ausdrückliche Nennung, bei/mit Namen ausdrücklich, besonders