Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Narr

Narr

, m.
I Person, die wegen Geistesverwirrtheit von rechtlichen und kirchlichen Handlungen ausgeschlossen wird, auch: einfältige Person; jm. den Narren stechen jm. mit zwei gespreizten Fingern eine höhnische Geste machen
II berufsmäßiger Possenreißer
III Vermummter zu Fastnacht