Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrstag
Artikel davor:
Neujahrsgabe
Neujahrsgeld
Neujahrsgeschenk
Neujahrgülte
Neujahrskapaun
Neujahrmahl
Neujahrsmarkt
Neujahrspräsent
Neujahrsschenkung
Neuenjahrsspan
Neujahrstag
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
erster Tag in einem neuen Kalenderjahr
- sollen diese ... tage gefeiert werden ... der neujahrstag1565 Görlitz/Sehling,EvKO. III 376Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- behalten wir ... zum ... feyertag ... den ... newen jars-tag1573 HessSamml. I 373Faksimile (ca. 302 KB)
- das die kirchenrechnung soll geschehen alle jahr auf den neujahrestag1612 Danzig/Sehling,EvKO. IV 200Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wir ... wollen ... daß ... alle neue jahres-tage, ein catalogus lectionum publicarum, und was ieglicher professor dociren wolle ... herausgegeben werde1664 Bayreuth/SchulO.(Vormbaum) II 632Faksimile - in Google Books
- armen schulknaben jaͤhrlich am grossen neu-jahrs-tage von den zinsen buͤcher auszutheilen1721 Knauth,Altenzella III 177Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ordnen ... wir ... daß hinkuͤnftig keine andere feiertaͤge als der ... [neben anderen] neujahrs-tag ... beibehalten ... werden sollen1756 SammlBadDurlach I 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch die hof-ordnung von an. 1684. ausdruͤcklich versehen, daß kein diener bey hof ... am neu-jahrs-tage, geschencke zu begehren sich unterstehen solle1761 Moser,Hofr. II 790Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Neujahrstaler
Neujahrsverehrung
(Neukomme)
(Neukommer)
Neukömmling
Neuland
(Neulände)
neuländig
neulos