Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neustift

Neustift

, Genus?
I auf Lebenszeit des Ausgebers (idR. eines Geistlichen, der über Güter, die zu seinem Unterhalt bestimmt sind, über seinen Tod hinaus nicht verfügen kann) verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut
II eine mit einer Neustift (I) verbundene Abgabe
III neues Gebäude