Obervormund, Obervormunder, m.
Obervormund, Obervormunder, m.
übergeordneter Vormund für eine nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähige Person, der die Vormünder kontrolliert; auch ein Vormundschaftsgericht
Staatsvormund, Regent, oberster Vormund eines unmündigen Herrschers
oberster (I) Aufseher über einen Gewerbezweig