Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofledene/(oflēdene)
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ableib
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(Ableibigkeit)
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Ableistung
Ableit
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Ofledene
, f.I Fehdezug, Fehdeführung
II Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird
I Bandenführung zur Selbsthilfe
II Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird
III Buße wegen unberechtigter Bandenführung