Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofledene/(oflēdene)

I Fehdezug, Fehdeführung
II Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird
I Bandenführung zur Selbsthilfe
II Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird
III Buße wegen unberechtigter Bandenführung