Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinanztafel

Ordinanztafel

, f.

"Anschlagtafel mit dem Hausreglement" SGallenStB. II 463
  • der seelmeister soll schweren, ... dem seelhauß seine recht nach alter gewohnheit vermög der ordinanztafel in daß seelhauß deßhalb gethun, zu handthaben
    1673 SGallenStB. II 414