Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinationskosten

Ordinationskosten

, pl.

von der Kirche und der Gemeinde zu tragende Ausgaben für die Ordination (I) 
  • an den empfangenen 10 tahlern ordination-kosten soll der pfarrer sich genügen laßen
    1652 CöllnKons. 369
  • circulare ... wodurch verordnet wird, daß ein prediger, wenn er nicht fuͤnf jahr ... bey seiner kirche stehen bleibet, sondern in dieser zeit eine andere vocation erhaͤlt und annimmt, gehalten seyn soll, der kirche und gemeinde, die fuͤr ihn bey seinem anzug bezahlte ordinations- und andere kosten zu erstatten
    1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 233
  • wenn ein prediger bey der kirche, die fuͤr ihn die ordinations-kosten zu bezahlen hat, nicht 10 jahr ... im amte gestanden hat, soll er schuldig ... seyn, bey annehmung einer anderweitigen vocation obgedachte fuͤr ihn entrichtete kosten dem kirchen-aerario zu ersetzen, ohne dafuͤr einige verguͤtung von der kirche, zu welcher er berufen wird, fordern zu koͤnnen
    1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 697
  • ordinationskosten. diese muͤssen ... von denen kirchen oder gemeinden getragen werden, die einen zur ordination schicken
    1803 Philipp,WBSächsKR. 393