Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Papst
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Papst
, m.I als Bezeichnung für die Person, den Herrschaftsträger und das Amt
II in wiederkehrenden Wendungen wie von Papst, Kaiser und König oder von Papst und Bischof uä., die zeigen, daß ein Recht von hochrangigen Herrschaftsträgern des weltlichen und geistlichen Machtbereiches begründet und bestätigt wurde und dadurch besondere Wirkung hat
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Papstei
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