Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalz
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Pfahlzins
Pfalz
, f., m.I Wohn- und Aufenthaltsort der Herrscher im Mittelalter; Sitz eines Pfalzgrafen (I) und damit der Administration und Judikative einer Pfalzgrafschaft; etwa ab dem 14. Jh. bloßes Verwaltungs- und Justizgebäude
II Amt und Würde des Pfalzgrafen (I)
III Territorium des Pfalzgrafen (I); in der Regel ist die Pfalzgrafschaft bei Rhein gemeint, dann übergehend zum Ländernamen