Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferch

Pferch

, m. u. n.
Gehege, eingezäunte Fläche
I (transportable) Umzäunung; umzäunte Fläche, insb. zur Aufnahme von Vieh, wirtschaftlich relevant wegen der damit verbundenen Düngung
II Recht, einen Pferch (I) aufzustellen; meton.: Ertrag daraus
IV Jagdgebiet