Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pilger

Pilger

, m., Pilgrim, m.
I Fremder, Ausländer, Reisender
II Wallfahrer, Pilger, auch Teilnehmer an einem Kreuzzug (1. Hälfte 13. Jh.) oder einer von einem Patron geführten Pilgerfahrt; der Pilger steht unter besonderem Schutz, umstritten ist das Erbrecht an seiner Hinterlassenschaft, wenn er in der Fremde stirbt; Mißbrauch der Pilgerfahrt führt zunehmend zu pejorativer Wertung