Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Platz

1Platz

, m., f.
I freie, unbebaute Fläche, insb. als öffentlich zugänglicher Platz in einer Gemeinde, Marktplatz; metonymisch auch der Platz für einen Marktstand
II Ort, Stelle, Platz
III in Städten ein Ort, wo Glücksspiele unter der Kontrolle eines Platzmeisters (II) tw. legal stattfinden können
IV in nl. Städten ein Platz, wo die Tuchmacher Arbeiter in Dienst nehmen und dabei Arbeitsmaterial ausgeben, auch: eine Ortschaft, die für das Tuchmachergewerbe einer Stadt die Wolle bearbeitet
V 1Ort (V), Ortschaft
VI Landstück, Grundstück
VII militärische Anlage, Festung, Garnison, Militärlager, Musterplatz (I) 
VIII Aufenthalt, Verbleib; jm. (Statt und) Platz geben jm. den Aufenthalt an einem Ort gewähren, auch zeitlich: Aufschub gewähren (Beleg 1585/1828), ein Verhalten billigen
IX Amtsstelle, Dienststelle, Arbeitsplatz
X Stellung, Rang, Position in einer Hierarchie
XI Stelle; j. in Platz von jm. erklären jn. an die Stelle von jm. setzen; in plaetse van anstelle
XII im Militärwesen: Verpflegungseinheit, bestehend aus 2 Pfund Brot, 1 1/2 Pfund Fleisch und 2 Maß Bier
XIII Platz greifen angewendet werden; Platz haben, finden stattfinden
XIV auf dem Platz auf der Stelle, sofort