Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Police

Police

, f., Polizze, f.

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aus ital. polizza entlehnt, auch angeglichen an frz. police 
vgl. Bollette

I Versicherungsurkunde
  • die pollicen, darauff sie [Schiffe] versichern lassen
    1611 Schirmer,KaufmWB. 144
  • poliz, versicherungs-brieff
    1668 Schirmer,KaufmWB. 144
  • sobald solchergestalt der [Versicherungs-] contrakt geschlossen ist, muß der versicherer, gegen bezahlung der bedungenen prämie, den versicherungsbrief, oder die police nach den festgesetzten bedingungen ausfertigen und unterschreiben
    1794 PreußALR. II 8 § 2066
II Wechsel
unter Ausschluss der Schreibform(en):