Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probezeit
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, f.I Zeitraum der Bewährung
II Zeitraum, in dem die Befähigung zu einer bestimmten Tätigkeit (oder auch zum klösterlichen Leben) geprüft wird
III Zeitraum, in dem eine Sache oder Einrichtung auf ihre Tauglichkeit geprüft wird
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