Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsordnung

Ratsordnung

, f.

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I Satzung, die sich ein mit Selbstorganisationsrecht ausgestatteter Rat (V 2) oder Kreiskonvent (II) zur Regelung seiner Geschäfte gibt
Sachhinweis: HRG.1 IV 171ff.
  • sollen nüwe unnd alte rhät im münster in der rhatzpredig erschinen ... und daruff ... die rhatzordnung glesen [werden]
    1533 AktBaselRef. VI 282
  • rhattstafel und -ordnung 
    1654 Moser-Nef,SGallen V 362
  • hat ein ehrb. rath einhellig beliebet und geschlossen, auch ... der rathsordnung einzuverleiben anbefohlen
    1654 RevalStR. I 247
  • alsbald ward der rahts-ordnung nach die sturmglocke angezogen
    1668 Fugger,Ehrensp. 686
  • rathsordnung. wan der rath über eine sache urtheilet, mag ein jeder rathsherr auffstehen und seine meinung von der sache höflich sagen
    1751 Deus,HerrenSoest 238
  • der fraͤnkische [ritterkreis] ..., welcher ... eine eigene ritter- und rathsordnung errichtete
    1798 RepRecht I 243
  • vermöge der rathsordnung muszte, so wie eine stunde abgelaufen war, eine art von herold vor die rathsstube treten, und die stunde ausrufen
    18. Jh. DWB. VIII 202
II Geschäftsordnung eines Ratkollegiums (I u. IV)
  • unsere secretarien ... sollen ... in solicher irer furbringung und befurdrung einer sachen vor der andern unserer gestelten ratsordnung [für den kaiserlichen Reichshofrat] sich gemess erzaigen
    1559 Fellner-Kretschmayr II 294
  • volgt die rhats-ordnung. vonn versamblung vnd teglicher zusamenkunfft der samptlichen raͤthe vnd beuelhaber
    1566 CCNass. I 1 Sp. 237
  • ratt- und cantzlej-ordnung 
    1569 Kamptz,MecklStPrR. V 314
  • daß unsere canzler, ober- und cammerräthe diese [!] unsere raths- und canzleiordnung ... nachkommen
    1655 Carlebach,BadRG. II 168
  • geheimbte raths-ordnung wie dieselbe von unß ... festgestellet ... worden
    1708 Pries,RegConsHolst. 161
  • die uͤbrige canzlar oder canzleydirectoria aber reguliren sich theils nach der canzley- theils nach der rathsordnung, so viel den rath betrifft
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 209
  • in der geistlichen rathsordnung ... nennt der herzog A. die kloͤster sein cammergut
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 406
  • die gerichtshoͤfe sind ... an die bestehende rathsordnung in hinsicht auf ihre geschaͤftsfuͤhrung angewiesen
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 111
III Einzelverordnung eines Rats (V 2) (hier für eine Zunft)
  • krafft der am 9. april 1641 hieruͤber [Bierbrauen] getroffenen raths-ordnung und vergleichs
    1721 Knauth,Altenzella III 360
IV wie Ratsbank (II) 
  • der senat und der staͤndige buͤrgerausschuß waͤhlen zu jeder jaͤhrlichen gesetzgebenden versammlung ihre mitglieder selbst. ersterer ist hierbei an die wahl aus allen drei rathsordnungen ... nicht gebunden
    1816 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1158
unter Ausschluss der Schreibform(en):