Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsbeleg
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Rechnungsbeleg
, m.
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schriftlicher Nachweis von Ausgaben und Einkünften
vgl.
Rechenzettel
- rechnungsbelege, documenta accepti & expensi1691 Stieler 1114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle tutores ... und andere, so die administration von frembden guͤtern auf sich genommen, sind schuldig ... rechnungen zu thun, und sind dieselbe nicht eher davon loß zusprechen ... biß sie ... alle rechnungs-belaͤge ausgeantwortet haben1699 CCMarch. II 1 Sp. 315Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wornaͤchst das oberamt ... angewiesen wird, dem waisenhaus-verrechner zu seinem rechnungs-beleg ... ein attestat zuzustellen1774 SammlBadDurlach II 47Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ordres zur einnahme sowohl, als zur ausgabe, vertreten, nebst den quittungen der empfaͤnger, die stelle der rechnungsbelaͤge1777 NCCPruss. VI 756Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- rechnungsbelege mus man im preusischen bei einer jeden jarsrechnung zusammenheften lassen, damit sie nicht zerstreut werden1783 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 72Faksimile (ca. 296 KB)
- verordnen wir, daß kuͤnftig aller holz-erloͤß in denen gemeinds-rechnungen von dem ober-forstamt ... attestirt, und kein anderer schein als ein tuͤchtiger rechnungs-beleg angenommen werden solle1789 Moser,ForstArch. XI 197
- der cassirer ... ist ... schuldig, nach vorgängiger halbjährigen kündigung seines dienstes ... solchen mit auslieferung alles dessen niederzulegen, was an baarschaften, registern, rechnungs-belegen und dazu gehörenden acten-stücken sich in seinen händen befindet1790 SammlVerordnHannov. I 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... in dem rechnungsbeleg aber allemal die genaue beschreibung des nachlasses, einnahme und ausgabe, und des bleibenden ueberschusses zu bemerken ist1796 Heinemann,StatRErfurt 318Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach dem abschlusse werden die rechnungsbelege nummerirt, und die rechnung ist nun vom rechner zu unterzeichnen1831 Mohl,WürtStR. II 973Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- trefferloose fuͤr simple rechnungsbelege erklaͤren zu wollen ist um so unstatthafter, weil sie in allen lotterieplaͤnen fuͤr die einzige urkunde zur gewinn-erhebung erklaͤrt werden1832 Bender,Lotterie 98Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- waͤre zur zeit der kassenrevision das hauptbuch noch nicht angelegt, so ist die nachrechnung mit huͤlfe des kassen-tagbuchs aus den rechnungsbelegen zu fertigen1832 Reyscher,Ges. XVIII 1274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)