Regierungsjahr, n.
Regierungsjahr, n.
meist pl.
(ein Jahr in der) Regierungszeit eines Herrschers, auch übtr. auf Privatrechtsverhältnisse
(ein Jahr in der) Regierungszeit eines Herrschers, auch übtr. auf Privatrechtsverhältnisse
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muͤsste demnach die vorige zahl seiner regierungs-jahre corrigiret werden1689 Valvasor,Krain II 627 Faksimile
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die frage ..., ob nach geendigten regierungs-jahren [bey meyer-gütern] bey eintretender leibzucht dem leibzüchter frey stehe, statt der leibzucht sein eingebrachtes heraus zu nehmenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 44 § 10
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die aktiv-lehen soll der jeweilige – nach denen regierungs-jahren aͤlteste herr, welcher dieserhalb das direktorium fuͤhret, in seinem eigenen und seines mitherrn namen leyhen1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 144 Faksimile
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alle in dem koͤnigreiche bestehenden notarien haben in ihren instrumenten die vorherigen formeln des kaiserlichen titels und regierungsjahres, wie auch dessen, was hierauf bezug hat, hinwegzulassen1807 RepStaatsVerwBaiern I² 306 Faksimile