Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichenalmosen
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Reiche
Reichsedelmann
Reichsedikt
1reichen
2reichen
Reichenalmosen
, n.
ein Posten in einer städtischen Weinrechnung
Sachhinweis: SchwäbWB. V 251 unten
- reichenalmosen cottembergeld 32 [Maß Wein]1563/64 Wörner,HospitalSchwGmünd 149Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg