Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdeliberation

Reichsdeliberation

, n.

Verhandlung auf dem 1Reichstag (I) 
  • zu mehrer beförderung und erleichterung der folgenden reichsdeliberationen 
    1654 JRA.(Laufs) § 3
  • daß sie [Grafen] als singuli denen reichs-deliberationibus beywohnen moͤgen
    1663 Moser,StaatsR. 39 S. 178
  • sich auf die gedancken fuͤhren lassen, daß dergleichen die reichs-form und grund-gesetze angehendes negotium ohne daruͤber anzustellende allgemeine reichs-deliberation tractirt werden koͤnnte
    1693 Moser,StaatsR. 33 S. 86
  • die reichs-deliberationen sind wegen der sessions-streitigkeiten in dem churfuͤrstlichen collegio lange zeit ins stecken gerathen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1074
  • mit denen catholischen [staͤnden] zu keiner reichs-deliberation zu concurriren
    1738 Moser,StaatsR. II 6
  • nachdemmahlen kein obstaculum im reich seyn koͤnnte ..., welches ... die gemeinsame reichs- und crays-deliberationes hindern sollte
    1746 Moser,StaatsR. 28 S. 109
  • ob sie [fuͤrsten und staͤnde] nicht immer auf dise weise gleichsam unangehoͤrt abgewisen und von allen reichs-deliberationen ... excludiret werden moͤchten
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 62
  • da der chur-maynzische gesandte abwesend, und doch die reichs-deliberationes vor sich gehen
    1774 Moser,Reichstage II 5
  • nachdem die erste reichsdeliberation am 27. jul. in allen dreyen reichscollegiis ziemlich sittsam und fridlich abgeloffen war
    1774 Moser,Reichstage II 256
  • votum commune bey der reichsdeliberation 
    1774 Moser,Reichstage II 258
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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