Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reinigungseid

Reinigungseid

, m.

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Eid, mit dem man sich von einem Verdacht oder einer Beschuldigung befreien will
Sachhinweis: HRG. IV 838ff.
  • [der eines Zollvergehens Verdächtige soll] zum reinigungs-eyde ... angehalten ... werden
    1691 Müller,StaderZoll 29
  • reinigungseid purgatorium
    1691 Stieler 364
  • von dem juramento purgatorio oder reinigungs-eyd 
    1709 CCMarch. II 1 Sp. 450
  • nach abschwoͤrung des zuerkannten reinigungs-eydes 
    1715 AltenburgSamml. I 28
  • mag auch der richter ... dem beklagten den sogenannten reinigungseid wohl aufgeben. in welchen fällen dann diejenige, denen der eid deferirt worden ... in eigener person ... abschweren sollen
    1717 BaselRQ. I 2 S. 736
  • vor der abnahme des reinigungs-eydes soll dem inquisito eine bedenck-zeit, um sein gewissen zu pruͤfen, gegeben ... werden
    1717 BrandenbKrimO. IX § 27
  • es ist aber diß ein reinigungs eyd, welches der richter nach untersuchter sache demjenigen imponirt, wider den præsumptiones militiren, damit er sich hiedurch davon frey mache
    1721 KlugeBeamte IV 1357
  • auch der reinigungs-eyd findet in lehns-sachen stat
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 242
  • den reinigungs-eyd aufflegen
    1721 Zipffel,Händel I-III 13
  • solle dieser reinigungseid des ehebruchs und der hurerey halber nicht anderst dan nach eingeholtem geist- und weltlichen raht auferlegt werden
    1726 BaselRQ. I 2 S. 932
  • kan der beklagte. so das ehe-versprechen verlaugnet, zu dem reinigungs-eyd (juramento purgatorio:) und eydlichen bezeugnus, daß er der klaͤgerin niemahls die ehe versprochen, angehalten werden
    1727 Leu,EidgR. I 257
  • wir ... befehlen ... räthe und kanzeleibediente, wider welche einiger verdacht entstehet, daß sie acta zurückbehalten, mit dem reinigungseide zu belegen
    1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 88
  • wenn in injurien-sachen der denunciat durch der zeugen aussage oder indicia zum reinigungs-eyd graviret wird, kann er sich der erstattung derer unkosten, ungeachtet er solchen eyd wuͤrklich leistet, keinesweges entbrechen
    1746 CAug. Forts. I 1 Sp. 360
  • wird ... dem einen parthe entweder der erfuͤllungs- oder der reinigungs-eyd zu entscheidung der sache auferleget
    1749 Klingner I 213
  • der reinigungs-eyd oder absolutio ad instantiâ
    1751 CJBavCrim. I 3 § 7
  • soll aber iemand den reinigungseyd schwoͤren, so muͤssen hinlaͤngliche ursachen eines uͤblen verdachts vorhanden seyn. es findet selber so wohl in buͤrgerlichen als peinlichen faͤllen statt
    1762 Wiesand 895
  • reinigungseyd ... ist derienige eyd, wodurch iemand sich von allem verdacht zu befreyen und sein gewissen zu reinigen suchet
    1762 Wiesand 895
  • durch beyurtheil zum reinigungseyd zuzulassen
    1769 CCTher. 51 § 9
  • oft ereignet sich auch, dass, obwohl wir das zeugnis eines unverwerflichen zeugen für uns haben, unser gegner dennoch zum reinigungseide zugelassen wird
    1775 Stern,PreußJuden III 2 S. 574
  • der geringschaͤzung der eidschwuͤre vorzubeugen, wird in den nassausaarbruͤkischen landen ... ein jeder feierlicher eid, es mag hernach von einem zugeschobnen oder erfuͤllungs- oder reinigungseid die rede seyn, in eine abzulegende handtreue verwandelt, wenn der gegenstand des streits auf einen gewissen wert zuruͤkgefuͤrt werden kan
    1783 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 87
  • wenn ein angeschuldigter sich mittelst eines rechtmaͤssigen koͤrperlichen eydes von dem verdacht des bezuͤchtigten peinlichen verbrechens entlediget, so saget man von ihm, daß er einen reinigungseyd (iuramentum purgatorium) geleistet habe
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1432
  • obwohl sogar unmuͤndige, und die unter vierzehn jahre sind, zum reinigungseyd gelassen werden koͤnnen
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1436
  • wenn das policeygericht den umstaͤnden nach auf den erfuͤllungs- oder reinigungseid erkennet, so sind dem, der den reinigungseid schwoͤren soll, vorhero die wider ihm vorhandene uͤberfuͤhrende anzeigen specifice vorzuhalten
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 295
  • eine ehrlose person ... erhielt kein wehrgeld, und bey der groͤßern infamie fiel auch der reinigungseid weg
    1785 Fischer,KamPolR. I 274
  • ehemals [durfte] bey mordthaten die anklage ... nicht uͤber nacht (quernacht) anstehen, oder ... der beklagte konnte die beschuldigung durch den reinigungseid von sich ablehnen
    1785 Fischer,KamPolR. II 284
  • wuͤrde ... von dem obern ehegericht die uͤbertragung des eyds noͤthig befunden werden, so soll jeweilen der beklagte zu seiner vertheidigung, es sey daß der klaͤgerin der erfuͤllungseyd, oder ihme der reinigungseyd anvertraut wuͤrde, hieher beschieden werden
    1787 BernStR. VI 2 S. 813
  • da aber ... ein praͤmium auf die entdekkung eines feuers gesucht werden koͤnnte, welches der angebliche entdekker selbst angelegt haͤtte, so ist ... bey dem mindesten verdacht zuvor durch das gerichtsamt ... ein reinigungseid abzunehmen
    1788 Moser,ForstArch. IV 210
  • hat ... der aussteller einen längern als dreymonathlichen zeitraum verstreichen lassen, ohne den schuldner wegen nicht geleisteter zahlung zu belangen, und die quittung, als bloß in erwartung der zahlung ausgestellt, zurückzufordern: so soll, in ermangelung einer vollständigen aufklärung der thatsache, der inhaber der quittung eher zum reinigungs-, als der aussteller zum erfüllungseide gelassen werden
    1794 PreußALR. I 16 § 106
  • da, wo der reinigungseid noch als beweismittel gilt, muß man behaupten, daß so gut, wie auf die abschwoͤrung desselben gaͤnzliche lossprechung folgt, auf die verweigerung der abschwoͤrung desselben, verdammung in die ordentliche strafe, wie auf das geständniß, folgen muͤsse
    1798 Grolman,KrimRWiss. 460 Anm. 2
  • den notheid, womit der richter bei vorliegendem etwelchen doch unvollstaͤndigen beweiß einer der parthien entweder den ergaͤnzungs- oder den reinigungs-eid zu schwoͤren auftraͤgt
    KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 2 b
  • der reinigungseid (jur. purg. tortura spiritualis, purgatio canonica) ist die von dem verdächtigen abgelegte eidliche versicherung seiner unschuld
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 521
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