Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Reitmeister
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Reitknecht
Reitkollegium
(Reitkost)
1Reitlehen
2Reitlehen
Reitleute
Reitlohn
Reitmann
Reitmarschall
Reitmaß
1Reitmeister
, m.I bei der Reiterei Soldat mit höherem Rang
II städtischer Amtsträger (auch Ratsmitglied) mit unterschiedlichen Funktionen: Aufseher über die im Dienst der Stadt eingesetzten Pferde, Organisator der Stadtverteidigung und anderer (militärischer) Unternehmungen, auch auswärts in Angelegenheiten der Stadt tätig
III "Ordensgeistlicher, der Organisations- und Finanzangelegenheiten wahrnimmt" ebd.